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Novellierung des EDL-G
Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger inkraftgetreten
Am 23.04.2015 ist die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger inkraftgetreten. Die Änderung des §8 EDL-G sieht nun die Verpflichtung der großen Unternehmen zu regelmäßigen Energieaudits vor.