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KWK- Anlagen erhalten Rückerstattung

KWK- Anlagen erhalten wieder die Energiesteuerrückerstattung

Rückwirkend zum 01.04.2012, bekommen KWK- Anlagen wieder die Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff auf Antrag rückerstattet. 

Betreiber von Anlagen zur kombinierten Strom und Wärmeerzeugung (Kraft Wärme Kopplung ) haben unter bestimmten den Anspruch auf Rückerstttung der Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff. Damit unterstützt der Gesetzgeber die hocheffiziente gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom.

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