Neues Gesetz zur Stromsteuer
Neues Gesetz zur Stromsteuer zielt auf höhere Energieeffizienz
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch über 2012 hinaus von Begünstigungen bei der Stromsteuer profitieren. Das Bundeskabinett hat am 1. August dieses Jahres beschlossen, für das Ende 2012 außer Kraft tretende aktuelle Energiesteuer- und Stromsteuergesetz eine Nachfolgeregelung zu schaffen. „Mit der Änderung können Unternehmen zukünftig nur noch den sogenanten "Spitzenlastausgleich" in Anspruch nehmen, wenn zukünftig ein Energiemanagementsystem vorhanden ist.