Eingesparte Energie
1 Haushalte
atypische Netznutzung
Ausnutzung des Netzes bei niedirger LastEin Unternehmen hat die Möglichkeit den Stromversorger in Zeiten mit dem allgemein höchsten Strombedarf zu entlasten, indem es seine Lastspitze stark begrenzt. Dafür kann das Unternehmen nach § 19 Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) eine Verminderung des Netzentgeltes bewirken.