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Eingesparte Energie

1 Haushalte

- bei einem Verbauch von 4000kWh im Jahr

atypische Netznutzung

Ausnutzung des Netzes bei niedirger Last

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit den Stromversorger in Zeiten mit dem allgemein höchsten Strombedarf zu entlasten, indem es seine Lastspitze stark begrenzt. Dafür kann das Unternehmen nach § 19 Stromnetzentgeldverordnung (StromNEV) eine Verminderung des Netzentgeltes bewirken.

Einsparung in Zahlen

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